Der "äußere Blitzschutz" schützt Gebäude und Anlagen vor direktem Blitzeinschlag in das Objekt.
Er besteht aus der Blitzfangeinrichtung, der Ableitungsanlage und der Erdungsanlage.
Für Fangeinrichtungen können Stangen, Drähte, Seile oder andere Metallteilen des Objektes eingesetzt werden und diese sollten die äußere Hülle des Objektes überragen.
Unter "innerem Blitzschutz" versteht man alle Schutzmaßnahmen vor Überspannungen, die nicht nur durch direkten Blitzeinschlag, sondern auch durch Blitzeinschläge in der Umgebung des Objektes entstehen können.
Denn auch entfernte Einschläge in Energie- und Telekommunikationsleitungen können die empfindliche elektronische Hausinfrastruktur schädigen.
Planung, Projektierung und Ausführung - alles aus einer Hand durch unser Blitzschutz-Fachpersonal.
Wir errichten Blitzschutzanlagen für unterschiedlichste Objekte für private Unternehmen, öffentliche Auftraggeber und Privatleute - vom Einfamilienhaus über Bürogebäude bis hin zu Industrieanlagen.
Für Blitzschutzsysteme gelten in Deutschland behördliche Anforderungen, DIN-, VDE- und EN-Normen. Nach den Normen unterliegen solche Sicherheitsrelavanten Systeme regelmäßigen Wartungs- und Prüffristen.
Diese Arbeiten sind nach DIN/VDE/EN von Blitzschutz-Fachpersonal auszuführen.
Als Dokumentation Ihrer Blitzschutzanlage erhalten Sie von uns die zugehörige technische Beschreibung mit grafischen Abbildungen und der Übergabe des Prüfberichtes.
Fachmännisch versiert und kompetent, sowie stets zuverlässig in der Ausführung, realisieren wir für unsere privaten und gewerblichen Kunden seit vielen Jahren Dachdecker-Dienstleistungen von der Beratung über die Planung bis zur Ausführung.